Die islamkonforme Finanzierung

Noch nie war der Wunsch der eigenen vier Wände bei Muslimen so groß wie jetzt.

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07.06.2018|Islamic Finance
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Muslime leben mittlerweile in der 3. oder 4. Generation in Deutschland. Dementsprechend sind sowohl die finanziellen Möglichkeiten gegeben, diese Träume zu verwirklichen als auch der Wille sich in der neuen bekannten Heimat niederzulassen. Der Erwerb einer Immobilie in Deutschland stellt Muslime allerdings vor große Herausforderungen. Auf der einen Seite werden im konventionellen Finanzsektor keine islamkonformen Finanzierungsmöglichkeiten angeboten. Auf der anderen Seite sind die Konditionen der aktuellen Alternativen entweder nicht attraktiv genug, oder ähneln sehr stark den Angeboten herkömmlicher Finanzhäuser. Im folgenden Beitrag werden islamgerechte Formen der Konsumfinanzierung und der Baufinanzierung aufgezeigt und beurteilt.

Islamkonforme Techniken der Finanzierung

Zur islamkonformen Finanzierung können verschiedene Instrumente herangezogen werden. Bei den folgenden Finanzierungsarten geht das Eigentum zuerst an die finanzierende Bank über und wird je nach Technik auf den Kunden übertragen.

Finanzierung nach Murabaha

Hier zahlt der Kunde die Kaufsumme zuzüglich Gewinnaufschlag in Raten ab. Dabei handelt es sich bei der vereinbarten Rate um ein Fixum und sie hat bis zum Laufzeitende Gültigkeit. Diese Technik wird oft beim Kauf von Sachgütern eingesetzt. Als Berechnungsgrundlage des Aufschlags wird oft ein Leitindex wie Libor bzw. Euribor herangezogen.

Wissenswertes: Der Kaufvertrag zwischen Kunde und Bank kann erst dann ausgeführt werden, wenn die Bank tatsächlich Eigentümer des Gegenstandes ist!

Finanzierung nach Ijara

Der Kreditnehmer (der Leasingnehmer) erhält das Nutzungsrecht an der Sache für die vereinbarte Laufzeit. Anders als beim Murabaha kann sich die vereinbarte Rate in gegenseitigem Einverständnis während der Laufzeit ändern bzw. auf Basis einer Adjustierungsklausel angepasst werden. In der Praxis kommt die Leasingfinanzierung mit angeschlossener Kaufoption (Ijara-wa-Iktina) oft zur Anwendung. Wenn diese Option vereinbart wird, bezahlt der Kunde neben der Leasing-Rate einen zusätzlichen Betrag, der als Anzahlung für die Immobilie zu qualifizieren ist.

Wissenswertes: Es ist untersagt, eine Ijara mit monetären Werten oder Verbrauchsgütern auszuführen.

Für die islamgerechte Immobilienfinanzierung bieten sich zusätzlich die Sonderformen Modified Murabaha und Diminishing Musharaka an. Sie treten im Rahmen der Immobilienfinanzierung in folgenden Funktionen in Erscheinung:

Immobilienfinanzierung nach Modified Murabaha

Eine mögliche Variante der islamkonformen Immobilienfinanzierung repräsentiert die Modified Murabaha, welche wiederum die Vertragsformen Mudaraba (stille Beteiligung des Kreditinstituts), Wakala (Kunde erwirbt im Namen der Bank das Nutzungsrecht) und Ijara (entgeltliche Nutzungsüberlassung für den Kunden) beinhaltet. Der Kaufvertrag wird zwischen dem Kunden und dem Verkäufer abgeschlossen. Dadurch soll ggf. das Problem der Doppelbesteuerung gelöst werden. Weiterhin trägt die finanzierende Bank nicht das gleiche Risiko wie bei anderen Varianten, da sie hier nicht Eigentümer der Immobilie wird. Die Islamkonformität soll allerdings durch die bestehende stille Beteiligung gewährleistet werden.

Immobilienfinanzierung nach Diminishing Musharaka

Grundlegend handelt es sich bei diesem Verfahren um ein abnehmendes Miteigentum der Bank an der gemeinsamen Immobilie. In dieser Form agieren in einem sogenannten „Joint Venture“ das Kreditinstitut und der Kunde als Kapitalgeber mit teilweise unterschiedlichen Anteilen. Durch seine regelmäßigen Zahlungen übernimmt der Kunde nach und nach den Anteil der Bank an diesem Joint Venture. Neben dem Anteil der Bank besteht die Rate aus den angefallenen Nebenkosten beim Erwerb der Immobilie und einer Miete oder einer Leasingrate (Gewinnaufschlag) für die Bank. Mit zunehmendem Anteil des Kreditnehmers nimmt die Höhe der Mietzahlung bzw. der Leasingrate sukzessive ab, bis der Kreditnehmer 100 Prozent der Anteile besitzt und somit auch alleiniger Eigentümer wird.

Zusammenfassende Beurteilung der islamkonformen Finanzierung

Im Allgemeinen ist im Rahmen der klassisch konventionellen Konsumfinanzierung auf die Gefahr des unkontrollierten Konsums hinzuweisen, welcher im islamischen Finanzwesen mit Vorsicht zu behandeln ist. So stellen diverse islamkonforme Mechanismen eine Art Vorsichtsfunktion für Kapitalnehmer als auch für Kapitalgeber dar.

Bezogen auf die Regelungen in Deutschland, scheint bei Immobilienfinanzierungen status quo das Problem der Doppelbesteuerung grundsätzlich zu bestehen. Allerdings gibt es bereits auch Möglichkeiten, mit gegebener Gesetzeslage, die Doppelbesteuerung aufzuheben.

Darüberhinaus sollte erwähnt werden, dass aktuell vorhandene Finanzierungsmodelle von islamkonformen Finanzhäusern eine starke Annäherung an den konventionellen Markt aufweisen. Das ist unter anderem dadurch begründet, dass Kunden ein bekanntes Instrument präsentiert werden soll, um die Problematik der Verständnishemmungen zu umgehen. Des Weiteren ist zu beachten, dass traditionelle islamkonforme Finanzierungsmechanismen in ihrer Struktur grundsätzlich mehr Risiko bzw. mehr Aufwand in Verwaltung und Kontrolle für den Kapitalgeber mit sich bringen.

Ziel der Akteure sollte jedoch sein, die islamischen Grundregeln als Basis zu nehmen und abhängig der Kauf- und Finanzierungsgrundlage, die sinnvollste Technik anzuwenden. Dabei sollten Vor- und Nachteile aller Beteiligten und die Erfolgsaussichten der Finanzierung zu Grunde gelegt werden.

Je nach Instrument sind dabei Risiko- und Gewinnteilung und die Vermeidung von zinsähnlichen Komponenten zu berücksichtigen. Dementsprechend weist die Diminishing Musharaka eine optimale Methodik auf, eine Immobilie zu erwerben. So stellt die enthaltene Mietrate in diesem Vertrag die Grundlage der Erträge dar. Hiermit wird die Möglichkeit geschaffen, Gewinne ethisch und moralisch zu generieren und dem Zins wirksam Einhalt zu gebieten. Auch die Gestaltung der Konditionen können hierbei völlig losgelöst von Zins-Benchmarks wie beispielsweise Euribor oder Libor praktiziert werden. Nachhaltig sollten sich trotz schwieriger Implementierungsschritte islamisch sinnvolle Methoden und Instrumente etablieren, um eine klare und bessere Alternative zu konventionellen Finanzierungsangeboten zu realisieren.