Investmentsteuerreform

Alles Wissenswerte auf einem Blick

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22.08.2019|Allgemein
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Aufgrund von gesetzlichen Änderungen im Bereich der Kapitalanlagen haben wir eine Ausarbeitung vorgenommen, das für Sie relevante Informationen aufzeigen soll.

Eine neue Regelung, die zum ersten Mal am 02.01.2019 in Kraft getreten ist, ist die sogenannte Vorabpauschale. Diese Pauschale soll dazu dienen, dass thesaurierende Fonds, unter anderem der islamkonforme Aktienfonds „Comgest Growth Europe S EUR”, den ausschüttenden Fonds steuerlich angepasst werden.

Alles Wissenswerte über die Vorabpauschale sowie über die Investmentsteuerreform haben wir für Sie zusammengefasst und diesem Artikel zum Download beigefügt.

Was bedeuten die Änderungen?

Die nachgelagerte steuerliche Berücksichtigung von Erträgen bei thesaurierenden Fonds ist mit der neuen Regelung hinfällig. D.h. es werden jedes Jahr Erträge kalkuliert und für die Kapitalertragssteuer zugrundegelegt. Um jährliche Steuerzahlungen zu vermeiden, empfehlen wir einen sogenannten Freistellungsauftrag abzugeben.

Den Freistellungsauftrag können Sie ganz bequem in Ihrem FFB Online Zugang unter „Depotübersicht - Steuern - Freistellungsauftrag” einrichten.

Für Fragen rund um Ihre Fondsanlagen und zu Islamic Finance Themen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.